Seit dem 1. Januar beschert die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) den Patienten höhere Kosten. Gesetzlich Versicherte müssen insbesondere für Brücken, Kronen, Prothesen und Implantate tiefer in die Tasche greifen, da ab sofort ein höherer Eigenanteil fällig wird. Darüber hinaus übernehmen die gesetzliche Krankenkassen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Wünschen gesetzlich Versicherte eine aufwändigere Behandlung, so müssen sie die Mehrkosten selbst begleichen. Für Privatversicherte erhöhen sich die Zahnarztkosten generell.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät daher:
- Gehen Sie Regelmäßig zur Kontrolluntersuchung und lassen Sie diese im Bonusheft dokumentieren. Nach 5 Jahren steigt der Kassenanteil auf 60 Prozent, nach 10 Jahren sogar auf 65 Prozent.
- Gesetzlich Versicherte mit niedrigem Einkommen können von der Härtefallregel profitieren.
- Klären Sie die Kosten vorher ab und vergleichen Sie die Leistungen mit Hilfe von Onlineplattformen im Internet.
- Holen Sie gegebenfalls eine zweite Meinung ein.
Durch eine private Zahnzusatzversicherung können gesetzlich Versicherte Ihren Eigenanteil weiter verringern.
Vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel!
Zahnersatz wird teurer, das stimmt.
Deshalb ist eine gute und günstige Versorgung jetzt möglich.
Ich finde diese gesetzliche Regelung sehr ärgerlich. Der Patient wird von der Krankenversicherung unnötig drangsaliert. Natürlich möchte ich alles für gesunde Zähne tun. Wenn die Kasse mir aber Steine in den Weg legt, so ist das sehr bedauerlich. Die kleine to do Liste in diesem Blogartikel ist durchaus hilfreich.